Vorermittlungen gegen AfD-Spitzenkandidaten Krah

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat Vorermittlungen gegen den AfD-Politiker Maximilian Krah im Zusammenhang mit chinesischen und russischen Zahlungen eingeleitet.

Man habe aufgrund der öffentlichen aktuellen Berichterstattung gegen den Europaabgeordneten am 18. April 2024 ein Vorermittlungsverfahren im Zusammenhang mit angeblichen russischen Zahlungen für seine Tätigkeit als Abgeordneter begonnen, teilte gestern ein Sprecher in Dresden auf Anfrage mit.

„Zudem führt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ein zweites Vorermittlungsverfahren gegen den Abgeordneten des Europäischen Parlamentes Dr. Maximilian Krah im Zusammenhang mit angeblichen chinesischen Zahlungen für seine Tätigkeit als Abgeordneter“, fügte er hinzu. Auch die „Bild“-Zeitung berichtete darüber.

Prüfung von Anfangsverdacht

Der Sprecher betonte, dass die Vorermittlungen derzeit allein der Prüfung dienten, ob sich ein Anfangsverdacht wegen eines strafbaren Verhaltens einer Abgeordnetenbestechung ergebe. Er fügte zudem hinzu, dass es keinen Zusammenhang mit dem Verfahren der Bundesanwaltschaft wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit gegen den deutschen Staatsangehörigen Jian G. gehe, der Mitarbeiter von Krah ist.

Sollte sich ein Anfangsverdacht erhärten, könnte in der Folge dann ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass das EU-Parlament, dem Krah angehört, zuvor dessen Immunität aufhebt. Krah selbst erklärte auf Nachfrage vom deutschen TV-Sender MDR, bisher nicht über den Schritt informiert gewesen zu sein, und bestritt jedes Fehlverhalten.

Berichte von FBI-Befragungen

Hintergrund sind Medienberichte, wonach Krah 2023 von der US-Bundespolizei FBI zu möglichen Zahlungen von prorussischen Gönnern befragt worden sein soll.

Die US-Ermittler sollen Krah nach Medienberichten unter anderem eine Chatnachricht vorgehalten haben, in der ein prorussischer Aktivist seinem Bekannten Krah versichert habe, das Problem mit den „Kompensationen“ für Krahs „technische Ausgaben“ sei gelöst. Von Mai an „wird es so sein, wie es vor Februar war“.

Die Formulierung habe den Verdacht nahegelegt, dass Krah schon länger verdeckt bezahlt worden sein könnte, hieß es weiter. Der „Spiegel“ zitierte Krah mit den Worten, er habe von dem Aktivisten nie Geld bekommen, „keine Zahlungen, geldwerten Leistungen oder sonstige Kompensationen“.

Krah bleibt Spitzenkandidat bei EU-Wahl

Krah hatte gestern nach einem Gespräch mit der AfD-Spitze mitgeteilt, dass er Spitzenkandidat seiner Partei für die Europawahl bleiben wolle.

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