Geldwäsche: Staatsanwälte schlagen Beweislastumkehr vor

Rund 3.000 Verdachtsmeldungen wegen mutmaßlicher Geldwäsche sind im vergangenen Jahr im Bundeskriminalamt eingelangt. Aber es gab nur 63 Verurteilungen. Staatsanwälte schlagen gegenüber Ö1 vor, die Gesetze zu verschärfen – durch eine Beweislastumkehr. Dabei unterzeichnete Österreich vor 15 Jahren ein Europaratsabkommen und ratifizierte es vor wenigen Wochen auch, wonach es bei Geldwäscheverdacht eine Art Beweislastumkehr geben sollte.

Korruptionsstaatsanwalt Marcus Schmitt erklärt, man müsse in Österreich eine Vortat wie illegalen Waffenhandel, Drogenhandel und Betrug beweisen, aus der das Geld stammt: „Vortaten im Ausland, vor allem wenn es nicht das unmittelbar angrenzende Ausland ist, herauszufinden ist sehr, sehr schwierig, und deshalb kommt auch diese Statistik zustande. Im Jahr gibt es mehr Morde als Geldwäscheverurteilungen.“

In anderen Ländern schon umgesetzt

Die zweite Problematik bestehe darin, dass nachzuweisen ist, dass der Geldwäscher auch wissen muss, dass das Geld aus einer strafbaren Handlung stammt, sagt die Präsidentin der Staatsanwältevereinigung, Cornelia Koller. Schmitt verweist darauf, dass es Ermittler in anderen Ländern einfacher hätten, dort gebe es eine Beweis- oder eine Bescheinigungslastumkehr.

Die Verdächtigen müssten die legale Herkunft des Geldes nachweisen: „Das würde zwar die Beweislast auf den Kopf stellen, und es wäre vielleicht auch notwendig, verfassungsrechtliche Grundsätze hier zu ändern, aber Schweden, Rumänien, ich glaube die Niederlande, Frankreich haben solche Standards.“ Vor allem Banken, Notare, Steuerberater und Anwälte würde das betreffen.

Europaratsabkommen nach 15 Jahren beschlossen

Schmitt verweist auf das entsprechende Europaratsabkommen vor 15 Jahren, das Österreich unterzeichnet, aber jetzt erst beschlossen hat: „Man hat mir im Ministerium gesagt, man muss es halt sehr genau prüfen, die Umsetzung.“ Nach dem Beschluss im Mai ist die genau Umsetzung aber offen: In den Erläuterungen zu dem im Nationalrat angenommenen Abkommen wird der Abschnitt, der die Beweislastumkehr vorsieht, gar nicht erwähnt.

Laut Bundeskriminalamt dürften zwei bis fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts durch Geldwäsche reingewaschen werden. Es gehe in Österreich um acht bis 20 Milliarden Euro. Es wäre also viel zu holen, wenn diese Gelder von der Justiz beschlagnahmt werden könnten.

Lesen Sie mehr …

Deripaskas Mutter und die Luxusimmobilien

Der russische Milliardär Oleg Deripaska ist hierzulande wegen seiner Beteiligung an der STRABAG bekannt. Bisher nicht bekannt war, dass auch seine 81-jährige Mutter in Österreich Besitztümer hat – zumindest auf dem Papier. Laut ORF-Recherchen ist sie Eigentümerin von mehreren österreichischen Gesellschaften, Sitz dieser ist unter anderem die Adresse einer Wiener Steuerberaterkanzlei.

Lesen Sie mehr …