Auskunftsperson Josef Ostermayer
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ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss

Ein Tag „weit außerhalb“ der Untersuchung

Der Mittwoch sollte im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss im Zeichen der SPÖ stehen – das war zumindest die Intention der ÖVP. Alle drei Befragungen der ausschließlich von der ÖVP geladenen Auskunftspersonen erwiesen sich als inhaltlich nicht sinnbringend, als letzte Auskunftsperson hatte der ehemalige SPÖ-Kanzleramtsminister Josef Ostermayer Rede und Antwort zu stehen. Auch bei ihm zog sich das bekannte Muster durch, am Ende stand kein Erkenntnisgewinn. Geortet wurde ein „billiges politisches Manöver“.

„Ich war von der Ladung überrascht, ich war nie bei der ÖVP und bin es auch nicht“, so Ostermayer. Fünf Jahre war er als Staatssekretär tätig, danach war er Minister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst. Ostermayer gab an, seit 2016 nicht mehr politisch aktiv zu sein. Er habe in seinen politischen Funktionen Personen, die ein Naheverhältnis zur ÖVP haben, keine Vorteile gewährt, sagte er eingangs. Das Beinschab-Österreich-Tool kenne er nur aus den Medien, so Ostermayer.

Die ÖVP war als erste Fraktion an der Reihe – Mandatar Andreas Hanger konnte starten: Es sei zwar klar, dass Ostermayer innerhalb des U-Zeitraums nicht mehr in der Politik war. Doch einmal mehr verwies Hanger auf „Vorbereitungshandlungen“, die es zu erörtern gelte. Diese könne man nun – und das sei bereits im Ausschuss so geschehen – sehr weit in die Vergangenheit auslegen, wie Hanger darlegte.

ÖVP-Fragen gehen ins Leere

Die SPÖ wandte sogleich ein, dass sich „Vorbereitungshandlungen“ in dem aktuellen ÖVP-Ausschuss gemäß der Festlegung auf das Projekt Ballhausplatz beziehen müssten – die Intention der ÖVP also ins Leere gehe. Hanger fragte nach Ermittlungshandlungen der WKStA gegen Ostermayer, auf Basis einer anonymen Anzeige, über die in Medien berichtet wurde – aber er sei darüber nicht informiert worden und wisse nicht, ob es die gebe, so Ostermayer.

Blick ins U-Ausschuss-Lokal
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Der ÖVP-U-Ausschuss konnte am Mittwoch im Zuge der ÖVP-Ladungen nichts Neues herausarbeiten

In der Folge ließ die ÖVP im Ausschuss ein ZIB2-Interview vorspielen, in dem Ex-SPÖ-Bundeskanzler Christian Kern die Inseratenpolitik als „Erbsünde der SPÖ“ bezeichnete. Hanger wollte von Ostermayer wissen, welche Wahrnehmungen er zur „Erbsünde der SPÖ“ habe. Ostermayer sagte, er habe für sich beschlossen, nach dem Ausscheiden aus der Politik keine Stellungnahme zu politischen Vorgängen mehr zu geben. Nur so viel: Er sei zu wenig theologisch bewandert, um das beantworten zu können.

„Quod erat demonstrandum“

Und das Spiel, das sich bereits bei den ersten beiden Befragungen des Tages ereignete, setzte sich fort. Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl legte einmal mehr dar, wieso weder Untersuchungszeitraum noch Untersuchungsgegenstand gedeckt seien. Einmal mehr legte Hanger die ÖVP-Linie dar: Bei Letzterem sei klar, es gehe um Inserate – beim Zeitraum könne man diskutieren, aber man könne hier sehr wohl eine „Vorbereitungshandlung“ sehen. Zulässig wurden die gestellten Fragen damit aber freilich nicht.

FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker sorgte mit seiner Befragung für Heiterkeit im Ausschuss – die Fragen waren: „Sind Sie Mitglied der ÖVP?“, „Sind Sie von der ÖVP als Regierungsmitglied nominiert worden?“, „Haben Sie im Rahmen des Projekts Ballhausplatz Spenden eingetrieben?“, „Sind Sie Mastermind des Projekts Ballhausplatz?“ – Ostermayer verneinte freilich nach jeder Frage, was Hafenecker mit einem Lateinausflug quittierte („Quod erat demonstrandum“, „Was zu beweisen war“).

Auskunftsperson Josef Ostermayer
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Ostermayer bei seiner Ankunft vor dem U-Ausschuss-Lokal

David Stögmüller (Grüne) fragte Ostermayer zum Projekt zum Haus der Geschichte und ob er zu Beginn der Flüchtlingskrise mit Ex-Kanzler Sebastian Kurz enger zu tun gehabt habe. Ostermayer verwies auf eine Taskforce, bei der auch Kurz dabei gewesen sei. Mit Beinschab habe er keinen Kontakt gehabt, mit Sophie Karmasin als Ministerin schon.

Nachdem NEOS mangels Sinnhaftigkeit komplett auf Fragen verzichtet hatte, war wiederum die ÖVP an der Reihe, auch sie setzte bei Beinschab an. Mandatar Hanger zitierte aus Aussagen von Beinschab, die auch der SPÖ Vorwürfe im Konnex mit Inseraten bzw. Studien macht. Er sei nie operativ tätig gewesen und habe keinerlei Wahrnehmungen, sagte Ostermayer dazu. Hier hielt Krainer zur Geschäftsordnung fest, dass Hanger das Minderheitenrecht der Definition des U-Gegenstandes „mit Füßen tritt“.

„Hangers Kapitulation“

Man sei „weit außerhalb des U-Zeitraums und des U-Gegenstands“, so Verfahrensrichter Pöschl. Auch Hofer ließ in weiterer Folge Fragen der ÖVP nicht zu. „Ich darf meinen Protest zum Ausdruck bringen, es wäre dringend Aufklärung geboten, es liegen schwere Vorwürfe der Frau Beinschab gegen die SPÖ auf dem Tisch“, so Hanger. Nach der „Zusammenfassung“ Hangers wollte die SPÖ nichts mehr fragen: „Nach der Kapitulation von Hanger, keine weiteren Fragen“, so Christoph Matznetter. Die FPÖ sprach zum Abschluss der Befragung von einem „billigen politischen Manöver“.